1Die EBA gibt bis zum 30. Juni 2014 Leitlinien zur Offenlegung unbelasteter Vermögenswerte heraus, in denen sie die Empfehlung ESRB 2012/2 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. Dezember 2012 über die Refinanzierung von Kreditinstituten1), insbesondere die Empfehlung D – Markttransparenz bezüglich der Belastung von Vermögenswerten – berücksichtigt. 2Diese Leitlinien werden gemäß Art 16 der Verordnung (EU) Nr 1093/2010 angenommen.

