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Art 442 - Kreditrisikoanpassungen

1. LfgNovember 2018

1Bezüglich des Kredit- und des Verwässerungsrisikos legen die Institute folgende Informationen offen:

für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von ‚überfällig‘ und ‚notleidend‘,eine Beschreibung der bei der Bestimmung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen angewandten Ansätze und Methoden,

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