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Art 443 - Unbelastete Vermögenswerte

1. LfgNovember 2018

1Die EBA gibt bis zum 30. Juni 2014 Leitlinien zur Offenlegung unbelasteter Vermögenswerte heraus, in denen sie die Empfehlung ESRB 2012/2 des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken vom 20. Dezember 2012 über die Refinanzierung von Kreditinstituten11ABl. C 119, 25.4.2013, S. 1.), insbesondere die Empfehlung D – Markttransparenz bezüglich der Belastung von Vermögenswerten – berücksichtigt. 2Diese Leitlinien werden gemäß Art 16 der Verordnung (EU) Nr 1093/2010 angenommen.

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