1Bezüglich des Kredit- und des Verwässerungsrisikos legen die Institute folgende Informationen offen:
für Rechnungslegungszwecke die Definitionen von ‚überfällig‘ und ‚notleidend‘,eine Beschreibung der bei der Bestimmung von spezifischen und allgemeinen Kreditrisikoanpassungen angewandten Ansätze und Methoden,
