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Art 389 - Begriffsbestimmung (Siegl)

Siegl1. LfgNovember 2018

Im Sinne dieses Teils sind ‚Risikopositionen‘ alle Aktiva und außerbilanziellen Posten im Sinne von Teil 3 Titel II Kapitel 2 ohne Anwendung der Risikogewichte und -grade.

BCBS Vorgaben: Supervisory framework for measuring and controlling large exposures (2014) – BCBS 283

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