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Art 319 - Alternativer Standardansatz

1. LfgNovember 2018

(1) 1Beim alternativen Standardansatz berücksichtigen die Institute für die Geschäftsfelder ‚Privatkundengeschäft‘ und ‚Firmenkundengeschäft‘ Folgendes:

Der maßgebliche Indikator, der ein normierter Ertragsindikator ist, entspricht dem 0,035-fachen des nominalen Betrags der Darlehen und Kredite;

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