(1) 1Beim alternativen Standardansatz berücksichtigen die Institute für die Geschäftsfelder ‚Privatkundengeschäft‘ und ‚Firmenkundengeschäft‘ Folgendes:
Der maßgebliche Indikator, der ein normierter Ertragsindikator ist, entspricht dem 0,035-fachen des nominalen Betrags der Darlehen und Kredite;