vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Art 29 EuVTVO (Höllwerth)

Höllwerth1. AuflJuli 2022

Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

Informationen über die Vollstreckungsverfahren und -methoden in den Mitgliedstaaten undInformationen über die zuständigen Vollstreckungsbehörden in den Mitgliedstaaten,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte