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Art 26 EuVTVO (Höllwerth)

Höllwerth1. AuflJuli 2022

KAPITEL VI
ÜBERGANGSBESTIMMUNG

 

Diese Verordnung gilt nur für nach ihrem Inkrafttreten ergangene Entscheidungen, gerichtlich gebilligte oder geschlossene Vergleiche und aufgenommene oder registrierte öffentliche Urkunden.

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