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Art 10 HUntP (Huter)

Huter1. AuflOktober 2022

Artikel 10
Öffentliche Aufgaben wahrnehmende Einrichtungen

 

Für das Recht einer öffentliche Aufgaben wahrnehmenden Einrichtung, die Erstattung einer der berechtigten Person anstelle von Unterhalt erbrachten Leistung zu verlangen, ist das Recht maßgebend, dem diese Einrichtung untersteht.

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