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Art 9 HUntP (Huter)

Huter1. AuflOktober 2022

Artikel 9
„Domicile[1][1]Nach HCCH „Wohnsitz“.“ anstelle von „Staatsangehörigkeit“

 

Ein Staat, der den Begriff des „domicile[2][2]Nach HCCH „Wohnsitzes“.“ als Anknüpfungspunkt in Familiensachen kennt, kann das Ständige Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht davon unterrichten, dass für die Zwecke der Fälle, die seinen Behörden vorgelegt werden, in Artikel 4 der Satzteil „dem die berechtigte und die verpflichtete Person gemeinsam angehören“ durch „in dem die berechtigte und die verpflichtete Person gemeinsam ihr „domicile“[3][3]Nach HCCH „ihren Wohnsitz“. haben“ und in Artikel 6 der Satzteil „dem die Parteien gemeinsam angehören“ durch „in dem die Parteien gemeinsam ihr „domicile“[4][4]Nach HCCH „ihren Wohnsitz“. haben“ ersetzt wird, wobei „domicile[5][5]Nach HCCH „Wohnsitz“.“ so zu verstehen ist, wie es in dem betreffenden Staat definiert wird.

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