Anlage zum InvKG
Teil 1: Besonders sensible Bereiche, für die die Stimmrechtsanteile gemäß § 4 Z 1 gelten (abschließende Aufzählung)
Verteidigungsgüter und -technologienAnlage zum InvKG
Teil 1: Besonders sensible Bereiche, für die die Stimmrechtsanteile gemäß § 4 Z 1 gelten (abschließende Aufzählung)
Verteidigungsgüter und -technologien