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Anlage 7 KDV (I)

80. LfgJänner 2017

Anlage 7 11Eingefügt durch die V BGBl II/2014/290, idF der V BGBl II/2016/287 (Verweisanpassungen). (zu § 28)

BEGEHUNG EINES VERKEHRSDELIKTES IN ÖSTERREICH

Begehung eines Verkehrsdelikts in Österreich;

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