Anlage 811Die Erl-BMVIT bemerken zur Anfügung des Satzes durch die V BGBl II/2016/287: Die Geschwindigkeitstafeln werden dzt in unterschiedlicher Form (in Österreich eckig, in Deutschland rund) ausgeführt. Eine Harmonisierung stellt eine Vereinfachung für alle Betroffenen dar. Dzt muss bei allen Fahrzeugen, die in Deutschland erworben wurden und die mit einer in Österreich nicht vorschriftsmäßigen runden Geschwindigkeitstafel unterwegs sind, diese erst vom Fahrzeug entfernt und durch eine eckige Tafel ersetzt werden. Durch die Anfügung des Satzes in der Anlage 8, dass diese Tafel auch in runder Form ausgeführt sein darf, sollte dieses Problem gelöst sein. (§ 57)
Die Tafel kann auch in runder Form mit einem Durchmesser von 150 mm oder 200 mm ausgeführt sein.