Anlage 1 11IdF der V BGBl II/2004/223, BGBl II/2006/66, BGBl II/2012/472 (Die Anlagen erfahren eine umfassende Änderung. Der Mopedausweis entfällt ersatzlos und im Führerscheindokument sind die neuen Klassen aufzunehmen. Der zusätzliche Platzbedarf macht eine umfassende Umgestaltung des Scheckkartenführerscheins erforderlich. Ebenso sind die beiden Antragsformulare entsprechend zu adaptieren. - Erl-BMVIT) und BGBl II/2013/290.
Darstellung nicht in Originalgröße.

