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§ 16 FSG-DV (III) (Schneider)

Schneider99. LfgAugust 2025

§ 16 (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 1997 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die §§ 28b, 29 und 35a einschließlich der Anlagen 6 und 6a der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 80/1997 außer Kraft.

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