Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Als Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß §§ 80 Abs. 1 Z 3 bzw. 251 Abs. 1 Z 3 kann der Auftraggeber insbesondere verlangen:eine entsprechende Bankerklärung (Bonitätsauskunft),
