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Anhang X (Gast)

Gast2. LfgAugust 2019

Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

Als Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß §§ 80 Abs. 1 Z 3 bzw. 251 Abs. 1 Z 3 kann der Auftraggeber insbesondere verlangen:eine entsprechende Bankerklärung (Bonitätsauskunft),

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