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Anhang XI (Gast)

Gast2. LfgAugust 2019

Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit

Als Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit können bei Lieferaufträgen verlangt werden:Referenzen über die wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Lieferungen; soweit dies zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes erforderlich ist, kann der Auftraggeber einen längeren Zeitraum festlegen,

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