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Abschnitt III: Neuanlegung des Grenzkatasters

Twaroch4. AuflOktober 2022

1.
Der folgende Abschnitt regelt die Einführung des Grenzkatasters, welche ebenso wie die Grundbuchsanlegung idR katastralgemeindeweise zu erfolgen hat. Voraussetzung hiefür ist das Vorhandensein eines Festpunktfeldes, an welches gemäß § 36 jede Detailvermessung anzuschließen ist.

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