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Einkommensteuer: Texte, Hofstätter
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§ 9 EStG 1988 (Hofstätter)
Steuerrechtsredaktion LN
85. Lfg
Mai 2021
§ 9 (1)
Rückstellungen können nur gebildet werden für
Anwartschaften auf Abfertigungen,
laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen,
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§ 9 EStG