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§ 10 EStG 1988 (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN92. LfgMai 2024

§ 10 (1) Bei natürlichen Personen kann bei der Gewinnermittlung eines Betriebes ein Gewinnfreibetrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gewinnmindernd geltend gemacht werden:

Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag ist der Gewinn, ausgenommenVeräußerungsgewinne (§ 24),

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