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§ 9 BStMG (Novak/Schneider)

Novak/Schneider97. LfgJuli 2024

§ 9 (1) Die fahrleistungsabhängige Maut dient der Anlastung der Infrastrukturkosten sowie der Kosten, die verkehrsbedingt durch Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO2-Emissionen entstehen. Eine Teilanlastung dieser Kosten ist zulässig.

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