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§ 10 BStMG (Novak/Schneider)

Novak/Schneider97. LfgJuli 2024

3. Teil
Zeitabhängige Maut

 

§ 10 (1) Die Benützung von Mautstrecken mit einspurigen Kraftfahrzeugen und mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren technisch zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, unterliegt der zeitabhängigen Maut.

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