vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 99 (Winternitz/Beer/Steinmair)

Winternitz/Beer/Steinmair1. AuflJänner 2018

§ 99. Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 94, 95 und 96 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen zu übermitteln.

Zu § 99:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte