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§ 818 ABGB (Nemeth)

Nemeth5. AuflAugust 2018

§ 818. Aufgehoben durch BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015), ab 1. 1. 2017 (§ 1503 Abs 7 Z 1).

Literatur

Fraberger/Kampitsch, Steuerliche Fragestellungen bei erbrechtlichen Immobilienerwerben, JEV 2016, 67.

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