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7. Überwachung (Kirchmayr/Franke)

Kirchmayr/Franke23. LfgNovember 2022

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Die rein programmatische Bestimmung, die das Finanzamt zur Überwachung der KESt-Abfuhr anwies, ist durch das BudBG 2011, BGBl I 2010/111 entfallen (vgl EB 981 BlgNR 24. GP 130). Die Bestimmung war eine Vollzugsanweisung an die Abgabenbehörden, ohne dass der einzelne Steuerpflichtige daraus Rechte und Pflichten ableiten konnte.

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