Folgt der EuGH weiterhin seiner Tradition aus den jüngsten Rechtsprechungen zur grenzüberschreitenden Verlustberücksichtigung, kommen berechtigte Zweifel an der Verwirklichung seiner propagierten Ziele auf. Vielmehr wird hinter den restriktiven Vorgaben der politische Druck einzelner Mitgliedstaaten vermutet.

