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§§ 793–796 ABGB (Nemeth/Niedermayr)

Nemeth/Niedermayr6. AuflAugust 2023

§§ 793–796 aufgehoben durch BGBl I 2015/87.

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Der Inhalt der §§ 793 bis 796 aF ist nunmehr in den §§ 755, 787, 777 und 774 geregelt.

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