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§ 704 (Niedermayr)

Niedermayr5. AuflAugust 2018

§ 704. Entfällt samt Überschrift gem BGBl I 2015/87 (ErbRÄG 2015), Inkrafttreten 1. 1. 2017 (§ 1503 Abs 7 Z 1)

Auf Grund der Ergänzung des § 696 um ein „ungewisses“ Ereignis entfällt § 704.11ErläutRV 688 BlgNR 25. GP 18.

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