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§ 63c KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Tarifaushang

 

§ 63c (1) Der vollständige Fahrschultarif gemäß § 112 Abs. 2 KFG 1967 ist mit einem Tarifblatt, welches dem Muster der Anlage 9a entsprechen muß, anzubringen.

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