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4. Umsatzsteuer

Arnold2. AuflNovember 2009

V/215
(Auch) aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht ergeben sich bei der Auflösung einer gemeinnützigen Privatstiftung keine Besonderheiten. Insoweit sei wieder auf die Ausführungen zur eigennützigen Privatstiftung verwiesen (siehe Rz II/624).



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