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3. Grunderwerbsteuer, Kapitalverkehrsteuer (Gesellschaftsteuer) und Gebühren

Tanzer/Arnold2. AuflNovember 2009

V/214
Im Bereich der Grunderwerbsteuern, der Kapitalverkehrsteuer und der Gebühren bestehen bei gemeinnützigen Privatstiftungen grundsätzlich keine Besonderheiten. Auf die allgemeinen Ausführungen sei daher verwiesen (siehe Rz II/615 ff).



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