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§ 43. Inkrafttreten und Aufhebung

Grundtner2. LfgMai 2017

§ 43. Inkrafttreten und Aufhebung

 

§ 43. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. November 1997 in Kraft, sofern in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.

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