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§ 42 TSchG (Herbrüggen/Wessely)

Herbrüggen/Wessely4. AuflApril 2025

(1) Beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ein Tierschutzrat (im Folgenden: Rat) eingerichtet.

(2) Dem Rat haben als Mitglieder anzugehören:

eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,

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