§ 428 Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in der Hauptversammlung beträgt:
bei der Österreichischen Gesundheitskasse42;bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt32;§ 428 Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in der Hauptversammlung beträgt:
bei der Österreichischen Gesundheitskasse42;bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt32;