§ 429 Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in jedem Landesstellenausschuss beträgt:
bei der Österreichischen Gesundheitskasse10;bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt6;§ 429 Die Zahl der Versicherungsvertreter/innen in jedem Landesstellenausschuss beträgt:
bei der Österreichischen Gesundheitskasse10;bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt6;