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§ 404 ABGB (Illedits)

Illedits6. AuflAugust 2023

Viertes Hauptstück
Von Erwerbung des Eigentums durch Zuwachs

 

§ 404 Zuwachs heißt alles, was aus einer Sache entsteht, oder neu zu derselben kommt, ohne dass es dem Eigentümer von jemand andern übergeben worden ist. Der Zuwachs wird durch Natur, durch Kunst, oder durch beide zugleich bewirkt.

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