vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 3 FBG (Grubert)

Grubert3. AuflOktober 2023

§ 3 (1) Bei allen Rechtsträgern sind einzutragen:

die Firmenbuchnummer;die Firma;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte