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Genossenschaftsgesetz samt Nebengesetzen: Kommentar, Dellinger
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§ 2 FBG (Grubert)
Grubert
3. Aufl
Oktober 2023
§ 2 Das Hauptbuch ist zur Eintragung der folgenden Rechtsträger bestimmt:
Einzelunternehmer;
offene Gesellschaften;
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