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§ 38 GGBG

74. LfgDezember 2013

§ 38 (38). (1) Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten außer Kraft:

das Bundesgesetz über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und über eine Änderung des Kraftfahrgesetzes 1967 und der Straßenverkehrsordnung 1960 (Gefahrgutbeförderungsgesetz-Straße - GGSt), BGBl. Nr. 209/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 430/1995;

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