1) Rechtsanspruch auf Altersteilzeit
Arbeitnehmerinnen haben einen Rechtsanspruch auf die kontinuierliche Variante2) der Altersteilzeit bis zur Erreichung ihres Pensionsantrittsstichtages bis zu einer Maximaldauer von 5 Jahren, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind und sie ihr Dienstverhältnis bei Erreichen des Pensionsantrittsstichtages beenden wollen: