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§ 39 Kündigung

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

Für Arbeitnehmerinnen gelten bezüglich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen1).

1) Der SWÖ-KV enthält keine spezifischen kollektivvertraglichen Kündigungsbestimmungen (mehr), sondern verweist auf die gesetzlichen Regelungen. Für Angestellte ist damit § 20 AngG und für sonstige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen § 1159 ABGB maßgeblich. Diese unterschiedlichen Rechtsgrundlagen führen aber nicht zu einer unterschiedlichen Ausgestaltung des Kündigungsrechts, da mittels BGBl I 2017/153 eine Angleichung des Arbeiter- und Angestelltenrechts erreicht wurde.

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