vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 38 Altersteilzeit1)

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

1) Rechtsanspruch auf Altersteilzeit

Arbeitnehmerinnen haben einen Rechtsanspruch auf die kontinuierliche Variante2) der Altersteilzeit bis zur Erreichung ihres Pensionsantrittsstichtages bis zu einer Maximaldauer von 5 Jahren, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind und sie ihr Dienstverhältnis bei Erreichen des Pensionsantrittsstichtages beenden wollen:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!