Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um die für ihn bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung unter Berücksichtigung von Risikofaktoren, einschließlich in Bezug auf
seine Kunden,