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§ 365b GewO – Gesetzestext (Hanusch)

HanuschNovember 2024

§ 365b (1) Die Behörde hat andere Rechtsträger als natürliche Personen in das GISA einzutragen, die ein Gewerbe in der Funktion als Gewerbeinhaber oder Fortbetriebsberechtigte ausüben. Hinsichtlich der genannten Rechtsträger sind folgende Daten in das GISA einzutragen:

die Funktion, in der der Rechtsträger das Gewerbe ausübt,

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