vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 342 ABGB (Anzenberger)

Anzenberger5. AuflOktober 2019

§ 342. Was in den vorhergehenden Paragraphen in Rücksicht einer neuen Bauführung verordnet wird, ist auch auf die Niederreißung eines alten Gebäudes oder anderen Werkes anzuwenden.

Literatur

Wie bei § 340.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte