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§ 33 TP 4 GebG (Petritz/Reinold)

Petritz/Reinold1. LfgJuni 2015

(1)

Anweisungen, wodurch von dem Anweisenden einem Dritten eine Leistung an eine andere Person aufgetragen wird, vom Werte der Leistung

2 v.H.

(2)

Der Gebühr unterliegen nicht

 

Amtliche Anweisungen;Anweisungen von Unternehmern oder auf Unternehmer, unbeschadet der Bestimmungen der TP 22.

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