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Die österreichischen Abgabengesetze, Hassler
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§ 33 GebG
111. Lfg
November 2025
Tarif der Gebühren für Rechtsgeschäfte
TP 1
Annahmeverträge
Annahmeverträge, das sind Verträge über die Annahme an Kindes Statt, wenn der Wert des Vermögens des Annehmenden 22.000 Euro übersteigt, vom Wert des Vermögens 1 v. H.
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