(1) Hat sich für keine Meinung die zu einem Beschluss erforderliche Stimmenmehrheit ergeben, ist die Umfrage zu wiederholen.
(2) Ergibt sich auch hiebei nicht die erforderliche Stimmenmehrheit, ist eine neue Abstimmung vorzunehmen, bei der die gestellten Anträge nötigenfalls in mehrere Fragepunkte zu zerlegen sind.
