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§ 2a KDV (I)

72. LfgJuni 2013

Warneinrichtungen

 

§ 2a Warneinrichtungen (§ 5 Abs. 1 vorletzter Satz KFG 1967) müssen der Regelung Nr. 27, BGBl. Nr. 556/1978, entsprechen.

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