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2. Vereinsrichtlinien

Thiele2. AuflOktober 2012

(Auszug)

Richtlinie des BMF, GZ 06 5004/10-IV/6/01 vom 12. 1. 2004 VereinsR 2001; Vereinsrichtlinien 2001 gültig ab 12. 1. 2004

6.3 Werbeabgabe (WerbeAbgG 2000)

6.3.1 Allgemeines zur Werbeabgabe

Die durch das Werbeabgabegesetz 2000, BGBl. I Nr. 29/2000 neu eingeführte bundeseinheitliche Werbeabgabe hat die von den Gemeinden früher erhobenen Anzeigen- und Ankündigungsabgaben für Werbeleistungen abgelöst.

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